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   BayObLG, 26.01.1994 - 2Z BR 140/93   

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https://dejure.org/1994,9385
BayObLG, 26.01.1994 - 2Z BR 140/93 (https://dejure.org/1994,9385)
BayObLG, Entscheidung vom 26.01.1994 - 2Z BR 140/93 (https://dejure.org/1994,9385)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 2Z BR 140/93 (https://dejure.org/1994,9385)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 22 Abs. 2; WEG § 23 Abs. 4
    Voraussetzungen der Widereinsetzung in den bisherigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.1982 - VIII ZB 40/82

    Beweisanforderungen an die Glaubhaftmachung des Ausgangs der Berufungsschrift bei

    Auszug aus BayObLG, 26.01.1994 - 2Z BR 140/93
    Selbst wenn aber feststünde, daß die Antragsteller die Kopie am 8.5.1993 erhalten haben, würde dies nicht aussagen, das Original sei am selben Tag an des Gericht abgeschickt worden (BGH VersR 1983, 269/270, teilweise abgedruckt auch in MDR 1983, 485).

    Zum Ausschluß eines Verschuldens der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller hätte danach auch die genaue Darstellung und Glaubhaftmachung der wirksamen Ausgangskontrolle in der Kanzlei gehört (BGH VersR 1983, 269/270 zu einem fast gleichen Fall).

  • BGH, 28.11.1990 - XII ZB 19/90

    Erstattung von Aufwendungen aus einem Mietvertrag - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BayObLG, 26.01.1994 - 2Z BR 140/93
    Außerdem gehört es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Organisationsaufgaben eines Anwalts, wirksame Kontrollmaßnahmen zu schaffen, die gewährleisten können, daß fristgebundene Schriftsätze auch tatsächlich rechtzeitig abgesandt oder doch wenigstens postfertig gemacht werden (BGH VersR 1977, 331 , VersR 1983, 589, VersR 1985, 369 , NJW 1991, 1178, NJW-RR 1992, 574/575).
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZB 1/83

    Anforderungen an die Pflicht eines Rechtsanwalts zur Organisation seines Büros -

    Auszug aus BayObLG, 26.01.1994 - 2Z BR 140/93
    Außerdem gehört es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Organisationsaufgaben eines Anwalts, wirksame Kontrollmaßnahmen zu schaffen, die gewährleisten können, daß fristgebundene Schriftsätze auch tatsächlich rechtzeitig abgesandt oder doch wenigstens postfertig gemacht werden (BGH VersR 1977, 331 , VersR 1983, 589, VersR 1985, 369 , NJW 1991, 1178, NJW-RR 1992, 574/575).
  • KG, 06.12.1991 - 24 W 2604/91

    Selbständiges Beweisverfahren; rechtliches Interesse an Begutachtung

    Auszug aus BayObLG, 26.01.1994 - 2Z BR 140/93
    Außerdem gehört es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Organisationsaufgaben eines Anwalts, wirksame Kontrollmaßnahmen zu schaffen, die gewährleisten können, daß fristgebundene Schriftsätze auch tatsächlich rechtzeitig abgesandt oder doch wenigstens postfertig gemacht werden (BGH VersR 1977, 331 , VersR 1983, 589, VersR 1985, 369 , NJW 1991, 1178, NJW-RR 1992, 574/575).
  • BGH, 09.11.1976 - VI ZB 12/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BayObLG, 26.01.1994 - 2Z BR 140/93
    Außerdem gehört es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Organisationsaufgaben eines Anwalts, wirksame Kontrollmaßnahmen zu schaffen, die gewährleisten können, daß fristgebundene Schriftsätze auch tatsächlich rechtzeitig abgesandt oder doch wenigstens postfertig gemacht werden (BGH VersR 1977, 331 , VersR 1983, 589, VersR 1985, 369 , NJW 1991, 1178, NJW-RR 1992, 574/575).
  • BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 1a Z 35/89

    Sofortige Beschwerde gegen Beschluss des Nachlassgerichts über die Entlassung als

    Auszug aus BayObLG, 26.01.1994 - 2Z BR 140/93
    Die Entscheidung des Landgerichts erweist sich bei der gebotenen Überprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (BayObLG FamRZ 1990, 428/429; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 22 Rn. 43 m.w.Nachw.) als zutreffend.
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